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BVerwG, 03.03.1958 - V C 205.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
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Auszug aus BVerwG, 03.03.1958 - V C 205.57
Das erkennende Gericht hat in ständiger Rechtsprechung dahin entschieden, daß die Kriegsgefangenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 KgfEG - abgesehen von einer geglückten Flucht - nur durch Freilassung und Heimschaffung endet; vgl. insbesondere das Urteil vom 13. November 1957 (NJW 1958 S. 275 = DVBl. 1958 S. 134). - BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
Auszug aus BVerwG, 03.03.1958 - V C 205.57
Wiederholung von BVerwG V C 256.57. - BVerwG, 08.01.1958 - V C 336.56
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung wegen Kriegsgefangenschaft - …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1958 - V C 205.57
In dieser Hinsicht hat das Gericht in ständiger Rechtsprechung dahin entschieden, daß die Kriegsgefangenschaft auch dann fortdauert, wenn sich der innere Grund und der äußere Rahmen der Festhaltung ändern; vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 13. November 1957 und das Urteil vom 8. Januar 1958 - BVerwG V C 336.56 -.